Zum Hauptinhalt springenErklärung zur Barrierefreiheit

Wie stellt ihr sicher, dass eure Produkte für den Verzehr geeignet sind?

Wir bei air up® achten darauf, dass wir dir ein sicheres und hochqualitatives (Lebensmittel-)produkt verkaufen.

Aus diesem Grund unterliegen unsere Produkte strengen Richtlinien. air up® Produkte erfüllen mindestens die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien mit Lebensmittelkontakt sowie die der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission über Materialien aus Kunststoff mit Lebensmittelkontakt.

Die Produktion erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission über die gute Herstellungspraxis für Materialien mit Lebensmittelkontakt. Unsere Pods und die darin enthaltenen Aromen entsprechen außerdem mindestens der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zum allgemeinen Lebensmittelrecht, der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen zur Verwendung in und auf Lebensmitteln.

Für alle Produktvarianten werden Laboruntersuchungen durch eine dritte Partei durchgeführt. Außerdem haben unsere Lieferanten ihre Qualitätsmanagementsysteme und unsere Pod- und Aromalieferanten ihr Lebensmittelsicherheitsmanagement zertifizieren lassen. Das bedeutet unter anderem, dass sie einen HACCP-Plan und einen Allergenkontrollplan haben und danach handeln. Des Weiteren führt air up® Due-Diligence-Kontrollen, Inspektionen und Audits bei Produktionsstätten und Produkten durch.